Katharina (28), Studentin, verheiratet, 2 Kinder
Katharina (28) studiert im 4. Semester Anglistik und wohnt mit ihrem Mann und den zwei Kindern (2 und 4 Jahre alt) in einer gemeinsamen Wohnung zur Miete. Sie ist bei ihrem Mann, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt ist, familienversichert. Ihr Ehemann hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 42840,00 Euro. Katharina besitzt ein Auto mit einem Zeitwert von 17500,00 Euro. Der Vater von Katharina hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 33250,00 Euro. Ihre Mutter ist nicht erwerbstätig.
Berechnung der BAföG-Förderung
Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2022, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2022!
Rechnungsposten | Betrag |
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Zeitwert Pkw | 17500,00 € |
abzüglich Vermögensfreibetrag für Katharina | 15000,00 € |
abzüglich Vermögensfreibetrag für Ehegatten | 2300,00 € |
abzüglich Vermögensfreibetrag für 2 Kinder (2 x 2300 Euro) | 4600,00 € |
abzüglich Vermögensfreibetrag insgesamt | 21900,00 € |
anzurechnendes Vermögen (im Sinne des BAföG) | -4400,00 € |
Anrechnungsbetrag Vermögen (1/12) | 0,00 € |
Rechnungsposten | Betrag |
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Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2020) | 3570,00 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahrs 2020 von 1000 Euro) | 83,33 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 21,6 %, Höchstbetrag 1258,33 Euro monatlich | 753,12 € |
"Riester-Rente" | 0,00 € |
tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2020, Steuerklasse III) | |
- Einkommensteuer / Lohnsteuer | 278,00 € |
- Kirchensteuer | 0,30 € |
- Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
Einkommen des Ehegatten (im Sinne des BAföG) | 2455,25 € |
abzüglich | |
Grundfreibetrag für sich selbst | 1605,00 € |
Grundfreibetrag für die 2 Kinder | 1460,00 € |
Einkommen des Ehegatten (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge | 0,00 € |
abzüglich | |
Zusatzfreibetrag: 60 % (50 % für sich selbst und 10 % für die beiden Kinder) | 0,00 € |
Anrechnungsbetrag vom Einkommen des Ehegatten | 0,00 € |
Rechnungsposten | Betrag |
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Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahrs 2020) | 2770,83 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahrs 2020 von 1000 Euro) | 83,33 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 21,6 %, Höchstbetrag 1258,33 Euro monatlich | 580,50 € |
"Riester-Rente" | 0,00 € |
tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2020, Steuerklasse III) | |
- Einkommensteuer / Lohnsteuer | 116,00 € |
- Kirchensteuer | 10,44 € |
- Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
Einkommen des Vaters (im Sinne des BAföG) | 1980,56 € |
Katharinas Mutter hat kein Einkommen.
Rechnungsposten | Betrag |
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Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) | 1980,56 € |
abzüglich | |
Grundfreibetrag für die Eltern: | 2415,00 € |
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge | -434,44 € |
Kein Grundfreibetrag für Katharina, da sie in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung steht | |
Zusatzfreibetrag: 50% (50% für die Eltern) | 00,00 € |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 00,00 € |
Bedarfssatz Katharina: | |
Grundbedarf Student/in | 452,00 € |
auswärts wohnend | 360,00 € |
Kinderbetreuungszuschlag | 320,00 € |
1132,00 € | |
abzüglich Anrechnungsbetrag aus eigenem Vermögen | 0,00 € |
abzüglich Anrechnungsbetrag vom Einkommen des Ehegatten | 0,00 € |
abzüglich Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 0,00 € |
Förderungsbetrag | 1132,00 € |
Förderungsbetrag (gerundet) | 1132,00 € |
Katharina erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 1132 Euro. Da der Kinderbetreuungszuschlag nicht zurückgezahlt werden muss, wird zur Ermittlung des zinslosen Darlehens der Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 320 Euro abgezogen.
Von dem restlichen Förderbetrag in Höhe von 812 Euro erhält Katharina 406 Euro als zinsloses Darlehen und 406 Euro als Zuschuss.
Zu dem Zuschussbetrag von 406 Euro sind nun die 320 Euro wieder hinzuzuaddieren, sodass Katharina insgesamt 726 Euro als Zuschussbetrag und 406 Euro als zinsloses Darlehen erhält.